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Karl Doll

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Karl Doll (* 18. September 1834 in Stuttgart; † 24. Dezember 1910 in Cannstatt) war von 1872 bis 1879 Oberamtmann beim Oberamt Calw in Calw, anschließend war er beim Innenministerium in Stuttgart tätig. Doll hat sich nicht nur als Verwaltungsbeamter, sondern auch als Dichter und Sagensammler einen Namen gemacht. 1894 wurde Doll in den persönlichen Adelsstand erhoben. Zum Eintritt in den Ruhestand 1909 wurde er zum Regierungspräsidenten a.D. ernannt.

Veröffentlichungen

Mit dem „Unterhaltungs-Blatt“ des „Calwer Wochenblatts“, einer Beigabe zur Tageszeitung, fand Doll eine erste Plattform zur Veröffentlichung seiner Lyrik. Ab 1876 erschienen einige von Dolls Dichtungen auch in der „Schwäbischen Lieder-Chronik“. Eine Sammlung von Sagen aus dem Gebiet des Oberamts Calw publizierte er zwischen 1878 und 1880 in der „Alemannia“, es folgte eine umfangreiche Sammlung von Hausinschriften. Seiner Begeisterung für die lateinische Sprache entsprechend, übersetzte er das Werk des einstigen Zavelsteiner Pfarrers Karl Philipp Friedrich Kurrer (1749–1827) ins Deutsche. Dieser hatte zahlreiche Gedichte in lateinischer Sprache verfasst, darunter ein 73-strophiges Lied über die Verarbeitung von Flachs im Nordschwarzwald. Auch diese Übertragungen erschienen in der „Alemannia“. 1883 erschienen Dolls „Schwäbische Balladen“, eine kommentierte Bearbeitung von Sagen aus dem Schwarzwald. Inzwischen beim Innenministerium tätig, blieb ihm keine Zeit mehr für weitere volkskundliche Schriften. Er konzentrierte sich daraufhin auf die Lyrik. Er verfasste Balladen für die ersten Ausgaben des „Schwabenkalenders“ 1884 und 1885 und war neben alten auch mit neuen Gedichten in der 1887 erschienenen Anthologie „In Ulm, um Ulm und um Ulm rum“ vertreten. Danach ließ auch sein lyrisches Werk nach. Stattdessen vertiefte er sich in staatswissenschaftliche Arbeiten. So erschien etwa 1886 sein Band „Das Württembergische Gesetz über die Gemeindeordnung vom 16. Juni 1885“, ein über 700 Seiten umfassender Gesetzeskommentar, der den staatlichen Behörden die Arbeit erleichtern sollte. Neben seinen Tätigkeiten beim Ministerium des Innern gab er Vorlesungen im deutschen und württembergischen Staatsrecht am staatlichen Unterrichtskurs für Verwaltungskandidaten. In diesem Zusammenhang steht das Werk, das er nach der Jahrhundertwende in Angriff genommen hat, und das schließlich 1908 bei Kohlhammer erschien: „Die Staatsrechtlichen Verhältnisse des Deutschen Reichs und des Königreichs Württemberg“.

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