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Inken Gallner

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Inken Gallner (* 27. Juli 1964 in Calw) ist Juristin und seit 24. Januar 2022 Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts.

Leben

Inken Gallner wurde am 27. Juli 1964 in Calw geboren. Nach dem Abitur in Rottweil studierte sie in Konstanz und Tübingen Rechtswissenschaften. Im Februar 1994 wurde sie zur Richterin ernannt. Nach einem Jahr Tätigkeit am Arbeitsgericht in Mannheim wechselte sie an das Arbeitsgericht in Stuttgart. Im Sommer 1998 folgte eine Abordnung an das Bundesarbeitsgericht. Im Jahr 2000 kehrte Inken Gallner an das Arbeitsgericht Stuttgart zurück.

Ab Mai 2001 absolvierte sie die Führungsakademie Baden-Württemberg mit Stationen bei einem Verlag, im Europäischen Parlament und bei der Vertretung des Landes in Brüssel. Anschließend war sie als Beobachterin des Sozialministeriums auf europäischer Ebene tätig. Von Anfang Oktober 2003 bis Ende November 2004 arbeitete Inken Gallner im Staatsministerium, wo sie sich insbesondere mit den Themen Personalentwicklung, Fortbildung, Arbeitsrecht und Tarifpolitik befasste.

Es folgten drei Jahre in der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes, zuletzt eine Abordnung an das Landesarbeitsgericht, ehe Inken Gallner im Mai 2007 zur Richterin am Bundesarbeitsgericht ernannt wurde. An dem Bundesgericht in Erfurt war sie auch als Pressesprecherin tätig. Darüber hinaus wirkte sie an mehreren Kommentaren zum Arbeitsrecht mit.

Von Juli 2014 bis Juni 2016 leitete sie als Ministerialdirektorin („Amtschefin“) das Justizministerium Baden-Württemberg. Nach Beendigung ihrer Beurlaubung zum Ende der Legislaturperiode kehrte sie an das Bundesarbeitsgericht zurück und wurde erneut dem Sechsten Senat zugeteilt. Im Oktober 2017 wurde Inken Gallner zur Vorsitzenden Richterin ernannt und dem Zehnten Senat als Vorsitzende zugewiesen.

Am 24. Januar 2022 wurde Inken Gallner zur Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts ernannt. Zum 25. Januar 2022 hat sie den Vorsitz des Ersten Senats übernommen. Der Erste Senat ist im Wesentlichen zuständig für Materielles Betriebsverfassungs-, Personalvertretungs- und Sprecherausschussrecht, Vereinigungsfreiheit, Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit sowie Arbeitskampfrecht.

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